Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht sicher und gesund aufzuwachsen. Im Mittelpunkt steht hier die Begrifflichkeit "Kindeswohl".
Unter Kindeswohlgefährdung fallen viele Aspekte; unter anderem: körperliche Misshandlung, psychische Misshandlung, Vernachlässigung, sexuelle Gewalt, Schulpflichtsverletzung und mehr. Der Schule kommt im Hinblick darauf eine besondere Bedeutung zu, da Kinder hier regelmäßig Zeit verbringen und Veränderungen im Verhalten hier besonders gut bobachtet werden oder Kinder sich vertrauensvoll an alle Mitarbeiter*innen der Schule wenden können.
Zur Prävention und zum Schutz der Kinder haben alle Schulen in Nordrhein-Westfalen die Aufgabe, ein schuleigenes Schutzkonzept gegen sexuelle Gewalt zu erstellen.
Am 31.08.2023 ist das Schutzkonzept der Nordsternschule in der Schulkonferenz beschlossen worden.
Unter nachfolgendem Link können Sie das Schutzkonzept der Nordsternschule vollständig einsehen.